häufig gestellte Fragen zum Grunderbe...

...und unsere Antworten dazu:

Gibt es das Grunderbe schon?

Ja und Nein. Als öffentliche, gesetzliche Einrichtung gibt es das Grunderbe leider noch nicht. Die Stiftung vergibt aber seit 2022 jährlich einige Grunderbschaften aus privaten Mitteln. Die Empfänger oder Empfängerinnen werden per Los ermittelt. Wer in den nächsten Jahren 30 wird, hat eine gewisse Chance ein solches zu gewinnen. Das hört sich zuerst mal nicht so toll an, ist aber nicht schlechter als die Chance 20.000 € im Lotto zu gewinnen. Und vor allem, deinen Einsatz hast du schon erbracht: Deine Geburt, deine Entscheidung das Leben hier auf dieser Erde anzugehen, ist deine Teilnahmeberechtigung.

Entsteht die politische Forderung nach einem Grunderbe nicht aus Neid?

Hat Mahatma Gandhi aus Neid auf die privilegierten Engländer für die Gleichberechtigung seiner Landsleute gekämpft? Hat der Philosoph Immanuel Kant seinen „Kategorischen Imperativ“ aus persönlicher Verletztheit heraus entwickelt? Und handeln die Gegner von Erbschaftssteuern aus Gier? Wir wissen es nicht, es geht uns auch nichts an. Eine politische Forderung  wie das Grunderbe hat das Recht und das Wohl aller im Auge. Entsprechend objektiv und losgelöst von Personen muss sie diskutiert werden. Sicher ist, dass die Aktiven der Stiftung weder für sich noch für ihre Nachkommen einen materiellen Vorteil aus dem Grunderbe ziehen können.

Soll das Erbrecht abgeschafft werden?

Nein im Gegenteil. Die Stiftung will und wird Erben fördern, nicht unterbinden. Unser Erbrecht, welches jetzt auf den zwei Füßen Familienerbrecht und Testatrecht steht, soll einen dritten Fuß bekommen, das Grunderbrecht.

Ist das nicht eine Art Sozialismus, was die Stiftung mit dem Grunderbe anstrebt?

Nein. Sozialismus will die Probleme lösen, indem persönliches Eigentum an der Wirtschaft gemindert oder zumindest beeinträchtigt wird. Sozialistische Lösungen zielen auf mehr staatliche Regulierung, weniger wirtschaftliche Freiheit und eine Stärkung der Versorgungsmentalität. Wir halten privates Eigentum für die Entwicklung des einzelnen Menschen zur persönlichen Freiheit für sehr hilfreich. Wir möchten jeden Menschen an Eigentum heranführen und an die Eigenverantwortung, die Gestaltungsmöglichkeiten und das persönliche Wachstum, das damit verbunden ist.

Wir sehen uns selbst in einer sehr liberalen Position. Gerechte, zumindest annähernd gleiche Startbedingungen und der „Abbau unverdienter, geburtsbedingter Privilegien“ sind „Wesensmerkmale liberaler Tradition“. (Friedrich v. Hayek)

Ist das nicht ungerecht, wenn jemandem, der ein Leben lang gearbeitet hat, bei seinem Tod ein Teil des Vermögens genommen und in fremde Hände gegeben wird?

Zuerst: Der Tod ist es, der jemandem das Vermögen nimmt, nicht wir oder der Staat. Alle können wie bisher uneingeschränkt ihr Vermögen an ihre Erbenden weitergeben. Diese allerdings – wenn sie viel erben, und nur dann wenn sie viel erben – müssten etwas abgeben. Nicht wie bisher an den Staat, sondern über einen Erb-Ausgleichsfonds an diejenigen ihrer Mitbürger und Mitbürgerinnen, die sonst nichts erben. Denn die Erde gehört allen Menschen und jeder hat ein natürliches Recht auf seinen Anteil an ihr, aus dem er seinen Lebenunterhalt bestreiten kann.

Gegenfrage:

Ist es gerecht, dass ein Mensch, der als armer Leute Kind auf die Welt kommt, praktisch von Geburt an, Miete und Zinsen zahlen muss, eventuell an einen Gleichaltrigen, der nie irgendetwas dafür geleistet hat; nur weil der das Kind reicher Eltern ist?

Wir müssen einen vernünftigen Ausgleich zwischen diesen beiden Positionen und zwischen den extrem unterschiedlichen Startbedingungen der einzelnen Menschen finden.

Würde das Geld von den meisten Empfängern oder Empfängerinnen nicht sofort verschwendet werden und in kurzfristigen Konsum fließen?

Das Grunderbe wird nur ausgezahlt, wenn es in ein Anlagevermögen fließt, das drei Jahre lang nicht veräußert werden darf. Danach kann es theoretisch verkonsumiert werden. Nach einer Studie des Sparkassenverbandes beispielsweise machen aber zwei Drittel der jungen Erwachsenen „ernsthafte Sparanstrengungen“. Das ist auch unsere Erfahrung

Aber selbst dann, wenn ein Teil der Grunderbschaften nach den drei Jahren verkonsumiert würde, kann ein volkswirtschaftlicher Schaden nicht enstehen. Was eine Person ausgibt, verdient eine andere. Dazu kommt: Der Mensch, der eine Chance vertan hat, ist nicht mehr der Gleiche wie der, der diese Chance nie hatte. Eine wertvolle persönliche Erfahrung wird das Grunderbe immer vermitteln.

Was macht jemand, der oder die das Grunderbe zum Studieren bräuchte?

Für diejenigen, die das Grunderbe zur Ausbildung bräuchten (z. B. Studiengebühren), soll die Möglichkeit bestehen zu diesem Zwecke früher darauf zuzugreifen. Das BAföG soll aber nicht durch das Grunderbe ersetzt werden.

Wieso würde das Grunderbe eine Steuersenkung bedeuten?

Im Modell Grunderbe würde der Staat auf die vier bis fünf Milliarden €, die er zur Zeit an Erbschaftssteuer einnimmt, verzichten. Dieses Geld (und etwas mehr) würde in den Fonds des Grunderbes eingezahlt. Von dort wird das Geld ausgeschüttet werden, an diejenigen, die sonst nichts erben würden. Die jährlich vererbte Vermögensmasse wird somit – im Gegensatz zu jetzt – vollständig in privater Hand der Bevölkerung verbleiben. Allerdings wäre sie dann etwas gerechter verteilt. Dies ergäbe eine Steuersenkung in Höhe der jetzigen Erbschaftssteuer und insgesamt ein „Weniger an Staat".

Ist ein Alter von 30 nicht viel zu spät? 

Das Alter, in welchem das Grunderbe zugeteilt werden soll, ist es durchaus wert diskutiert zu werden. Grundsätzlich wird ein höheres Alter eher zu einem besonneneren Umgang mit dem Grunderbe führen. In Deutschland wird im Schnitt mit 55 Jahren geerbt. Zu dem Zeitpunkt sind in der Regel die Lebensweichen schon gestellt und die Lust zu Innovationen gesunken. Das Grunderbe mit 30 würde einen Teil des jährlich vererbten Kapitals immerhin um 25 Jahre vorziehen. Es wird in die Lebenszeit verlagert, in der die Menschen normalerweise wirtschaftlich innovativer sind und ein Anfangskapital brauchen.

Sind 20.000 € nicht viel zu wenig? Was kann man damit schon machen?

Wenn einer oder zwei ein Haus bauen wollen, ein Gewerbe anfangen wollen, etc., dann können 20.000 € Eigenkapital (oder mal zwei = 40.000 €) schon sehr entscheidend sein. Auch zur Unterstützung einer Ausbildung sind 20.000 € ein sehr namhafter Betrag. Ein Drittel aller Startups starten Untersuchungen zu folge mit 20.000€ oder weniger.. Es ist nicht zu erwarten, dass jemand das Grunderbe ablehnt, weil es zu wenig ist.

Wäre nicht ein Grundeinkommen besser als ein Grunderbe, weil viele Menschen doch nicht fähig sind mit Kapital umzugehen?

Zweck des Grunderbes ist es, möglichst alle Menschen mit in die Verantwortung zu nehmen. Das wird mit einem Grundeinkommen nicht erreicht.

Wer kann vorab entscheiden, wer fähig ist mit Kapital umzugehen und wer nicht? Müssen nicht gerade diejenigen, die eventuell noch nicht fähig sind mit Kapital umzugehen, es lernen? Die Wirtschaft wird sich immer weiter automatisieren. Entsprechend werden die Arbeitseinkommen weniger werden und die Kapitaleinkommen werden wachsen. Kapialbesitz wird immer notwendiger werden, um überhaupt ein Einkommen zu erhalten. Das Grunderbe wird diesen Lern- und Entwicklungsprozess zu Kapitalbesitz auf breiter Basis in Gang setzen.

Das große Problem der sich zuspitzenden Konzentration an Kapital kann durch ein Grundeinkommen nicht gelöst werden. Selbst wenn es funktionieren würde, bliebe die Macht in den Händen weniger. Nur ein Grunderbe wirkt der Konzentration wirtschaftlicher Macht entgegen. Es gibt auch einen Blogbeitrag zum Vergleich Grunderbe – Grundeinkommen.

Hätte das Grunderbe nicht negative Folgen für die Volkswirtschaft?

Im Gegenteil. Die großen Erbschaften, in Höhe von vielen Millionen oder gar Milliarden, dienen kaum mehr der wirtschaftlichen Kreativität und der Freiheit ihrer Empfänger und Empfängerinnen. Das Grunderbe wird Teile davon näher zu denjenigen jungen Menschen bringen, die im besten Alter sind, etwas damit zu unternehmen und ihre Kreativität zu entfalten. Der heutige Mangel an Kapital in jungen Unternehmen stellt eine deutliche Bremse für die Volkswirtschaft dar.

Wie könnte das Grunderbe in der Praxis verteilt werden?

Jede Person, die ein bestimmtes Alter erreicht hat (z.B. 30), geht meldet sich bei einer dafür einzurichtenden Stelle (Amt) und meldet ihren Anspruch an. Gleichzeitig sucht sie sich auf dem freien Markt ein Anlagegut, das sie haben will (Grund, Wohnung, Aktie, etc.). Nach Prüfung ihres Anspruchs und der Seriösität ihrer Anlage wird das Amt dieses Anlagegut aus dem Erbausgleichsfonds bezahlen (bis zu der Höhe des Grunderbes).

Wenn jemand das Grunderbe zurückzahlen muss, wenn er oder sie später privat etwas erbt, macht das dann nicht kleine private Erbschaften sinnlos, bzw. verhindert sie?

Die Rückzahlung soll maximal einen gewissen Prozentsatz von den späteren Erbschaften ausmachen, z.B. 20 %. Das heißt wenn jemand später privat 20.000 € erbt, werden 4.000 € zurückgezahlt, bei einem Erbe von 50.000 € werden 10.000 € zurückgezahlt, usw. Erst bei einem Erbe im Werte von 100.000 € muss er oder sie das ganze Grunderbe von 20.000 € zurückzahlen. Damit bleibt privates Erben in jedem Falle und in jeder Höhe interessant. Generell kann man sagen, dass durch das Grunderbe das Erben bis zu einer Höhe von 100.000 € gefördert wird. Wieso? Weil alle, die weniger eben, einen Teil ihres erhaltenen Grunderbes behalten können.

Wenn jemand weiß, dass er oder sie mit 30 Jahren 20.000 € Grunderbe bekommt, wird er oder sie sich dann nicht möglicherweise, auf diesen Anspruch hin, früher Geld leihen?

Die Grunderbschaften werden während der ersten drei Jahre (der „Karenzzeit“), insoweit geschützt, dass sie nicht veräußert werden können. Es wäre denkbar sie auch insofern gesetzlich zu schützen, dass sie nicht zur Sicherung von Verbindlichkeiten herangezogen werden dürfen. Damit wird der junge Mensch nicht aufgrund des zukünftigen Grunderbes kreditwürdig. Das Grunderbe könnte eventuell sogar rechtlich so gestaltet werden, dass Emfangende – wenn sie ängstlich sind – diese Schutzzeit verlängern lassen können. Er oder sie hätte so – im Extremfall lebenslang – ein kleines Eigentum, das ihm bzw. ihr nicht genommen werden kann. Ein Eigentum mit dem er oder sie zwar wirtschaften könnte, nicht aber es veräußern.

Haben Sie eine Frage die hier nicht beantwortet wurde?

 

Kommentare

Ti. B. schrieb am 20.04.2024 um 12:59 Uhr:

Warum sollte noch jemand mehr als die 100.000 Euro ansparen, die schon bei einer kleinen Immobilie überschritten wären und im Übrigen unschwer zu erreichen sind? Das Grunderbe fördert in der aktuellen Ausgestaltung mehr die Untätigkeit und den Vollversorgungsgedanken als es der Chancengleichheit nutzen würde.

Jessica schrieb am 18.04.2024 um 09:41 Uhr:

Wirklich schade, das es dafür eine Alters Grenze gibt. Ich bin in einer zerrütteten Familie ohne Aussicht auf ein Erbe aufgewachsen. Wir haben unser Haus gekauft, mit der Aussicht und dem Versprechen auf ein Teil-Erbe meine Schwägerin. Leider warp dies nur eine leere Versprechungen. Sie bekommt das Elternhaus und wir gehen mit 0€ aus der Nummer. Unsere Finanzierung war auf das Teil-Erbe ausgelegt. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten, ich suche seit einem Jahr verzweifelt nach einem Teil Zeit Job, der sich mit unseren 3 klein Kindern vereinbaren lässt. Es gibt leider keine Aussicht auf eine positive finanzielle Veränderung. Wir haben bis jetzt versucht das ganze ohne Hilfe vom Staat zu stemmen, aber nach einem Jahr ständigem Minus auf dem Konto und ständigem extremen sparen sehen wir langsam keinen Ausweg mehr. Das Geld könnten wir mehr als gebrauchen um Sanierungen am Haus vorzunehmen und unseren Kindern ein paar Hobbys zu finanzieren.
Die große geht bald aufs Gymnasium (700€ für ein I Pad, 500€ Klassenfahrt, etc) da bekommt man als Eltern das große bibbern und heulen.

Karoline Denkler schrieb am 24.03.2024 um 01:43 Uhr:

Ich bin selbst in Armut aufgewachsen und hätte nur die Schulden meiner Mutter geerbt. Ich habe viele Schicksalsschläge erlitten und trotzdem bin ich immer wieder aufgestanden. Nur das das Grunderbe nur bis zu einem Alter von 30Jahren ausgezahlt wird ist schon etwas diskriminierend. Ich bin Mutter von zwei schwerbehinderten Söhnen, durch meinen zweiten Sohn habe ich die Diagnose einer seltenen Multisystemerkrankung bekommen. Ich leide an Depressionen und PTBS. Mein Mann bezieht Bürgergeld weil er mich mit der Pflege der Kids unterstützt und mir selbst zur Hand geht. Wir fühlen uns so ausgegrenzt. Ich habe mein Leben lang kämpfen müssen und werde es auch weiterhin tun.
Viele Grüsse

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